Abgaben
NoVA-Neuregelung 2025 – was für Kastenwagen jetzt gilt
Seit 1. Juli 2025 gilt für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wieder die Logik von vor Juli 2021: NoVA-relevant sind sie nur dann, wenn das Fahrzeug hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt ist. Zwischen Juli 2021 und Juni 2025 waren N1-Fahrzeuge generell in die Normverbrauchsabgabe einbezogen. Referenzen dazu veröffentlichen WKO und BMF.
Stand: 8. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerauskunft.
Zeitleiste
- 01Bis 30. Juni 2021N1-Fahrzeuge waren von der NoVA nicht erfasst.
- 021. Juli 2021 bis 30. Juni 2025N1 wurde in die NoVA einbezogen, was Kastenwagen deutlich verteuerte.
- 03Ab 1. Juli 2025Rückkehr zur früheren Abgrenzung: NoVA-Pflicht bei N1 nur, wenn das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient.
Was das für Selbstausbauer heißt
Entscheidend bleibt der Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung beziehungsweise Einfuhr, denn dort entsteht die Abgabe. Wer heute ein Fahrzeug mit Erstzulassung aus dem Zeitraum 2021 bis 2025 kauft, kauft ein Fahrzeug, für das die Frage schon beantwortet ist – vorausgesetzt, der Nachweis liegt vor.
Die Umtypisierung von N1 auf M1 löst keine zweite NoVA aus, wenn die Abgabe für das Fahrzeug bereits entrichtet wurde. Genau dieser Nachweis fehlt bei vielen Privatkäufen und wird dann im Nachhinein zum Thema.
Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf schriftlich die Unterlagen zur NoVA verlangen. Bei Import aus dem Ausland gilt: Die Abgabe wird bei der Zulassung in Österreich fällig, wenn sie hier noch nicht abgeführt wurde.
Grenzen dieser Zusammenfassung
Das ist eine allgemeine Darstellung, keine Steuerauskunft. Für den Einzelfall ist die Auskunft des Finanzamts maßgeblich, Referenzen und Erläuterungen findest du bei WKO und BMF.
Häufige Fragen
Muss ich bei Umtypisierung von N1 auf M1 NoVA nachzahlen?
Wenn die NoVA für das Fahrzeug entrichtet ist, nein. Fehlt der Nachweis, beurteilt das Finanzamt den Fall.
Gilt die Regelung auch für Wohnmobile?
Wohnmobile der Klasse M1 sind eine eigene Kategorie. Für sie ist relevant, ob die Abgabe bei erstmaliger Zulassung oder Einfuhr entrichtet wurde.
Wo finde ich die offiziellen Quellen?
Die Wirtschaftskammer Österreich und das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichen die aktuelle Rechtslage und Erläuterungen zur Normverbrauchsabgabe.