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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf von BasisBus Fahrzeugen durch Mons Altus Ventures GmbH, Neubaugasse 24, 8020 Graz, Österreich.

1. Geltungsbereich und Angebot

Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Kastenwagen mit Basisausbau und M1-Wohnmobil-Typisierung. Angaben auf dieser Website, insbesondere Preise im Konfigurator, sind unverbindliche Preisindikationen. Ein Vertrag entsteht erst mit deiner Annahme eines schriftlichen Angebots und unserer Bestätigung.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Annahme des Angebots wird eine Reservierungsanzahlung von 5.000 EUR fällig; damit reservieren wir das Fahrzeug verbindlich für dich. Die Restzahlung ist bei der Übergabe des Fahrzeugs zu leisten. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung über. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

3. Leistungsumfang und Übergabe

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Enthalten sind Fahrzeug, Basisausbau, Fenster und Dachhaube, entrichtete NoVA sowie die M1-Wohnmobil-Typisierung. Die Übergabe erfolgt in Graz; eine Anlieferung ist gegen Kostenersatz möglich. Angegebene Zeiträume sind Richtwerte, insbesondere Termine bei Prüfstellen können sich verschieben.

4. Gewährleistung

Für gebrauchte Fahrzeuge gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Übergabe. In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Gebrauchsspuren und Abnutzung, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen, sind kein Mangel. Melde Mängel bitte per E-Mail an office@mav.gmbh.

5. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen im Fernabsatz das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter das Fahrzeug übernommen hast. Für den Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail an office@mav.gmbh. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir nach Rückerhalt des Fahrzeugs; die Kosten der Rücksendung trägst du. Für einen Wertverlust durch Nutzung, die über eine Prüfung hinausgeht, kann Ersatz verlangt werden.

Kein Rücktrittsrecht besteht bei Fahrzeugen, die nach deinen individuellen Wünschen konfiguriert und angefertigt wurden, sowie bei eindeutig auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Zusatzausbauten (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG).

6. Haftung und Recht

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Fahrzeugwert beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt. Zur Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr.